Kosten einer Therapie

Bei gesetzlich Versicherten übernehmen die Kassen die Kosten einer Psychotherapie. Die zu Beginn stattfindenden ein bis fünf Psychotherapeutischen Sprechstunden, die sich ggf. anschließenden probatorischen Sitzungen (bis zu sechs) und die Diagnostik sind ohne Antrag über das Einlesen der Chipkarte möglich. Nach Antragstellung und Genehmigung durch die Kasse muss die Chipkarte nur ein Mal im Quartal eingelesen werden.

Die meisten privaten Krankenversicherungen sowie die Beihilfe erstatten in aller Regel die Kosten. Im Einzelfall hängt die Kostenerstattung von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Setzen Sie sich mit Ihrer privaten Krankenversicherung/ Beihilfestelle in Verbindung, um die Antragsformulare anzufordern und die Rahmenbedingungen für die Kostenerstattung einer ambulanten Verhaltenstherapie für Ihr Kind zu klären.

Selbstzahlern biete ich im Rahmen der Gebührenordnung für Psychotherapeuten/Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten individuell vereinbarte Sätze.

Sollten Sie eine vereinbarte Therapiesitzung nicht 24 Stunden vorher abgesagt haben, werden Ausfallkosten in Rechnung gestellt. Darüber treffen wir eine schriftliche Vereinbarung zu Beginn der Therapie.